Wegen der Entscheidung des EuGH vom 4.7.2019, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze gegen EURecht verstoßen wurden 2021 die Honorare für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Deutschland novelliert. Die Ausarbeitung beinhaltet vielfältige Vertragsrechte, Grundlagen und Begriffe, welche in diesem Seminar bearbeitet und erklärt werden.
Die Ermittlung der anrechenbaren Kosten wird in Form einer Checkliste für die praktische Anwendung dargeboten. Anhand von Gerichtsurteilen wird die Abgrenzung von Akquisitions- und Vertragsleistungen,samt Honorarfälligkeit, erläutert. Über Besonderheiten, wie z.B. den Umbau und die Sanierung von Gebäuden, aber auch über Planungsänderungen und verlängerte Bauzeiten in einem Bauvorhaben, wird in diesem Seminar ausführlich diskutiert und fundiert berichtet. Bisher „verschenktes Honorar“ werden Sie sich künftig verdienen.
Das Thema „BIM – die neue Planungsmethode“ sowie Hinweise zum „am 1.1.2018 in Kraft getretenen neuen Bauvertragsrecht“ sind Inhalt des Seminars, ebenso, wie das aktuelle BGH-Urteil vom 02.07.2022 wonach bei Altverträgen bei Unterschreitung des Mindestsatzes dieser zu vergüten ist. Aufstockungsklagen sind somit wieder erfolgreich möglich.
Die Veranstaltung ist mit 8,0 ingenieurtechnischen Zeiteinheiten bei der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau als Fortbildung anerkannt.
Inhalt
Block 1: Vorstellung und Einführung in das Thema Block 2: Besonderheiten, Objektplanung Block 3: BIM die neue Planungsmethode Block 4: Das neue Bauvertragsrecht
Referent
Dr.-Ing. Dietmar Heinrich / Ingenieur-Berater und Sachverständiger für Architekten und Ingenieurhonorare (HOAI)
Zielgruppe
TGA Fachplaner*innen, Architekt*innen, Ingenieur*innen, Auftraggeber*innen, Verantwortungsträger*innen der Vertragsabwicklung und Bauausführung.
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